Wohngeld

Also Schüler bzw. Student bekommt man Wohngeld nur, sofern „dem Grunde nach“ kein Anspruch auf BAföG besteht. Dies kann z.B. ab einer gewissen Studiendauer der Fall sein aber nicht bei zu hohem elterlichen oder eigenem Einkommen. Ein negativer Bescheid vom BAföG-Amt reicht also nicht aus um dieses Kriterium zu klären. Eine Ausnahme bilden aber Auszubildende, Studenten und Schüler, die als Mieter mit weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern oder eigenen Kindern zusammenwohnen und wirtschaften, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Förderung einer Ausbildung haben. In diesem Fall kann Anspruch auf Wohngeld bestehen.