Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.Normalerweise erhalten Studenten kein Wohngeld, da sie bei geringem Einkommen und Vermögen einen Anspruch auf BAföG haben. Als Schüler bzw. Student bekommt man Wohngeld nur dann, wenn "dem Grunde nach" kein Anspruch auf BAföG besteht.
Solche Ausnahmen bilden Ausbildungen, die für das BAföG nicht als förderungswürdig gelten. Wohngeld kann zudem beantragt werden, wenn das BAföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann. Ausländische Studenten, die die Voraussetzungen für das BAföG nicht erfüllen, können Wohngeld erhalten. Im Fall, dass die Altersgrenze für das BAföG oder die Förderhöchstdauer des BAföGs überschritten wurde, sind Studenten für Wohngeld berechtigt. Wenn die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht werden konnten, falls die Ausbildung abgebrochen wurde oder ein grundloser Fachrichtungswechsel vorgenommen wurde, kann Wohngeld ebenfalls für Studenten gültig werden. Eine weitere Ausnahme bilden Auszubildende, Studenten und Schüler, die als Mieter mit weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern oder eigenen Kindern zusammenwohnen und wirtschaften, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Förderung einer Ausbildung haben. In diesem Fall kann ebenfalls Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Wohngeld ist allerdings abhängig von Vermögen und Einkommen des Antragsstellers und seiner Eltern, kann also nur bei Bedarf gewährt werden. Die Höhe des Wohngelds hängt ab davon, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören, von der Höhe des Gesamteinkommens aller Familienmitglieder und von der Miethöhe. Durchschnittlich liegen die monatlichen Wohngeldzahlungen bei 142 Euro. Ein Wohngeldantrag wird immer für jeweils 12 Monate bewilligt und muss danach wieder neu beantragt werden. Das erhaltene Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.