Rückzahlung

Aufgrund einer Rückzahlungsbegrenzung müssen Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden und nach dem 28.02.2001 angefangen wurden, nur bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 10.000€ zurückgezahlt werden müssen.

Darüber hinaus muss das Darlehen in Raten von mindestens 105€ über eine Zeitspanne von maximal 20 Jahren beglichen werden. Der Rückzahlungsbeginn ist so gesetzt, dass er im Regelfall erst nach dem Berufseinstieg beginnt.

Die Rückzahlungspflicht ist zudem an das Einkommen gekoppelt. Dies bedeutet, dass bei Darlehensnehmer die Rückzahlung ausgesetzt wird wenn ihr monatliches Einkommen 1040 € nicht übersteigt. Sollte der Einkommensnehmer zudem für die Versorgung eines Ehepartners oder Kindes verantwortlich sein, so ist diese Grenze sogar noch höher angelegt.