Der Bildungskredit

Für Studenten, die kein BAföG erhalten, deren Höchstförderdauer abgelaufen ist oder die zusätzlich zum BAföG finanzielle Unterstützung benötigen, gibt es die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu beantragen. Dieser Kredit, den die KfW zu guten Konditionen vergibt, hat das Ziel, unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und seiner Eltern eine Ausbildungsfinanzierung zu gewährleisten. Einerseits kann so das Studium beschleunigt werden, andererseits können Finanzierungen außergewöhnlichen Aufwands abgedeckt werden, die beim BAföG keine Berücksichtigung finden. Der große Unterschied zum BAföG liegt darin, dass der Bildungskredit mit Zinsen behaftet zurückgezahlt werden muss.

Das Bundeskreditprogramm wurde 2001 von der Bundesregierung zum Leben erweckt. Über 120.000 Studenten konnten seitdem von mehr als einer halben Milliarde Euro profitieren und somit Kosten für Ihre Ausbildung decken. Seit dem 01.04.2009 sind neue Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gültig. Durch diese Bestimmungen soll die Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens für Schüler und Studierende fortgeschrittener Ausbildungsphasen noch einfacher und flexibler werden.

Das Kreditvolumen beträgt zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro und wird in bis zu 24 Monatsraten i.H.v. 100 Euro, 200 Euro, oder 300 Euro ausgezahlt. Eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Leistungen ist auf Wunsch ebenfalls möglich. Der Zinssatz beträgt derzeit günstige 1,99 Prozent. Der niedrige Zinssatz wird durch Ausfallbürgschaften des Bundes ermöglicht. Die Antragsstellung erfolgt bequem im Internet. Eine Kombination mit BAföG oder anderen Finanzierungsangeboten ist möglich. Des Weiteren besteht monatlich die Möglichkeit zur Kündigung, diese ist kostenfrei. Es kann auch eine Zweit- bzw. Folgeausbildung gefördert werden und nach der Bewilligung muss kein Leistungsnachweis erbracht werden. Auslandsstudiengänge, studienbedingte Auslandsaufenthalte sowie Praktika im In- und Ausland werden ebenfalls gefördert.

Berechtigt für den Antrag eines Bildungskredits sind volljährige Schüler, die über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen. Ebenfalls berechtigt sind Studenten, die innerhalb ihres Studiums bereits fortgeschritten sind. Als fortgeschritten gelten Studenten, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben oder die, sofern keine Zwischenprüfung üblich ist, die üblichen Leistungen des Ausbildungsjahres erbracht haben, Studenten, die bereits über einen Studienabschluss in einem grundständigen Studium verfügen und darauf aufbauen wollen, beispielsweise in einem Masterstudiengang.

Schließlich sind auch Studenten berechtigt, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben. Das Bildungskreditprogramm kann nur für Ausbildungen beantragt werden, die auch im Bereich des BAföGs anerkannt sind. Erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate beginnt die Rückzahlung. Die Rückzahlungsraten betragen monatlich mindestens 120 Euro. Es besteht immer auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Rückzahlung, das heißt das Bildungskredit kann jederzeit in beliebiger Höhe zurückgezahlt werden.