Förderungsarten

Bei den Förderungsarten des BAfögs bestehen Unterschiede darin, ob das BAfög zurückgezahlt werden muss und wenn ja, wieviel davon. Je nach Anlass kann das BAfög als Vollzuschuss, als Zuschuss mit Staatsdarlehen oder als verzinsliches Bankdarlehen in Frage kommen.

Vollzuschuss: Bei einer Reihe von Schulformen kann das Schüler-Bafög beantragt werden. Wohnt der Antragssteller nicht mehr bei seinen Eltern, weil die Schule nachweislich zu weit entfernt vom Elternhaus liegt oder der Schüler Gründe dafür hat, seinen eigenen Haushalt zu führen, beispielsweise weil er bereits verheiratet ist oder Kinder hat, kommt das Schüler-Bafög in Frage. Bei einigen Schularten ist der maximal erreichbare Grundbetrag zwar niedriger als der für Studenten, allerdings wird das Schüler-BAfög dafür in der Regel als Vollzuschuss gewährt. Das bedeutet, dass das Geld ein Geschenk vom Staat ist und nicht zurückgezahlt werden muss.

In seltenen Fällen können auch Studenten einen Vollzuschuss erhalten. Er kommt in Frage, wenn eine Schwangerschaft, die Betreuung von Kindern oder eine Behinderung die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigt. Der Kinderbetreuungszuschlag wird immer als Vollzuschuss gewährt. Weder Schüler, noch Studenten, die bereits Eltern sind, müssen ihn zurückzahlen. Bei ihnen erhöht sich der Bedarf um 113 Euro monatlich für das erste Kind und um 85 Euro für jedes weitere Kind.

Zuschuss und Darlehen: In aller Regel gilt jedoch für Studenten die Kombination aus Zuschuss und Darlehen beim BAfög. Das BAfög setzt sich zu 50 Prozent aus einem Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem zinslosen Teildarlehen zusammen. Selbst wenn der mit dem Zuschuss bezweckte Ausbildungserfolg nicht eintritt, verlangt der Staat keine Rückzahlung der Leistungen. Das zinslose Teildarlehen muss zurückgezahlt werden. Allerdings stehen auch hier noch Möglichkeiten für Teilerlasse bei guten Studienleistungen, raschem Studienabschluss oder schneller Rückzahlung des Gesamtbetrags zur Verfügung. Für das Darlehen gelten faire Rückzahlungsbedingungen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst nach dem Berufseinstieg des BAfög-Empfängers und ist beim Betrag von 10.000 Euro gedeckelt.

Ausbildungsförderung als Bankdarlehen: Eine weitere Ausbildung, Verlängerung der Studiendauer durch Fachrichtungswechsel, Hilfe zum Studienabschluss sowie Aufbaustudiengänge können durch verzinsliche Bankdarlehen gefördert werden und werden zu günstigen Konditionen von der KfW Förderbank vergeben. Beim verzinslichen Bankdarlehen handelt es sich um einen privatrechtlichen Kreditvertrag zu Konditionen, die deutlich günstiger sind als marktübliche Konditionen. Die Zinstilgung wird bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung gestundet. Die KfW Förderbank ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Die Bereitstellung zinsgünstiger Bildungsdarlehen fällt unter die Durchführung staatlicher Förderprogramme.

Berechtigt für ein Bankdarlehen zur Ausbildungsförderung sind Auszubildende, die eine einzige weitere Ausbildung absolvieren, die auf ihrem vorherigen Studium aufbaut, die durch einen Fachrichtungswechsel ihr Studium verlängern mussten oder die finanzielle Unterstützung brauchen, um ihr Studium abzuschließen. Auch das Bankdarlehen wird per Formular an das BAfög-Amt gerichtet. Bei einer Bewilligung muss der Antragssteller das Vertragsangebot der KfW binnen eines Monats unterschreiben.