Einkommen und BAfög - Wer bekommt was?
Eine Förderung der Ausbildung erhalten natürlich nur Personen, die ihre Ausbildung aus eigenen Kräften nicht finanzieren können. Wer also ein Einkommen in bestimmter Höhe bezieht bzw. über ein ausreichendes Vermögen verfügt, bekommt keine Förderung. Bei Ermittlung des Einkommens des Antragstellers wird eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr (entspricht 77 Euro pro Monat) vom Einkommen abgezogen. Von dem verbleibenden Einkommen wird dann noch eine Sozialpauschale von 21,5 Prozent bzw. höchstens 10.400 Euro jährlich abgezogen. Von dem verbleibenden Betrag werden abschließend noch die entsprechend geltenden Freibeträge subtrahiert. Der Freibetrag auf das Einkommen eines Auszubildenden beträgt derzeit 255? pro Monat, egal, an welcher Ausbildungsstätte er eingeschrieben ist.
Dies hat zur Folge, dass der Auszubildende fortdauernd einen 400-Euro-Minijob ausführen und dementsprechend 4.800 Euro im Jahr verdienen darf, ohne dass seine Förderung gekürzt wird. Zahlt der Auszubildende Schulgeld oder Studiengebühren, kann zudem auf Antrag hin ein bis um 205 Euro erhöhter Härtefreibetrag gewährt werden. Sollte der Auszubildende verheiratet sein und/oder gar ein Kind haben so sind die Freibeträge sogar noch höher. Für jedes Kind, das beim Auszubildenden lebt, erhöht sich der Freibetrag um 470 Euro im Monat. Ist der Auszubildende bereits verheiratet, kommt ein Freibetrag von 520 Euro. Sollten beim Auszubildenden allerdings Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis entstehen z.B. durch die Vergütung von Pflichtpraktika, so werden diese ohne Abzug von Freibeträgen angerechnet. Das bedeutet, dass sie die Förderung in voller Höhe schmälern.
Das im BAfög-Antrag anzugebende monatliche Einkommen ist nicht das tatsächliche Einkommen in jedem einzelnem Monat, sondern das Durchschnittseinkommen im Bewilligungszeitraum. Das heißt, der Antragssteller sollte einfach das voraussichtliche Einkommen der nächsten 12 Monate ab dem Monat der Antragsstellung zusammenrechnen und durch die Anzahl der Monate, also 12, dividieren. Um individuell zu erfahren, inwiefern das eigene Einkommen den Förderbeitrag schmälern könnte, beispielsweise bei einem Job, der ein höheres Einkommen als 400 Euro im Monat einbringt, eignen sich BAfög-Rechner, die man im Internet finden kann, beispielsweise unter BAfög-Rechner.