Bedarfssätze

Sollte das eigene Vermögen oder das des Ehegatten bzw. der Eltern nicht groß genug sein um die Aufwendungen einer Ausbildung abdecken zu können hat man Anspruch auf Förderung nach dem BAföG.

Da es nahezu unmöglich ist, den Aufwand jedes einzelnen zu ermitteln, hat man entschieden den sogenannten abstrakten Bedarf zu errechnen. Dieser setzt sich aus den Ausbildungs- und Lebensunterhaltskosten zusammen, die erfahrungsgemäß im Laufe einer Ausbildung anfallen.

Der Bedarf pro Monat hängt von diversen Faktoren ab, u. a. ob man bei den Eltern lebt oder eine eigene Wohnung hat aber auch von der Ausbildungseinrichtung.

Im folgenden eine Übersicht der Bedarfssätze:

Ausbildungseinrichtung Wohnhaft bei den Eltern Inklusive KV- und PV- Zuschlag Nicht bei Eltern wohnend Höchstsatz inklusive KV- + PV*- sowie nachweisabhängigem Wohnzuschlag
1. weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt Keine Förderung Keine Förderung 383 € 514 €
2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 212 € 271 € 383 € 514 €
3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt  383 € 442 € 459 € 590 €
4. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs  389 € 448 € 487 € 618 €
5. Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen 414 € 473 € 512 € 643 €

Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (KV-, PV-Zuschlag): 59 €
nachweisabhängiger Wohnzuschlag: 72 €
KV- + PV-Zuschlag ab SS 2009: 64 €

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dadurch können sich die Höchstsätze inkl. KV. + PV- sowie nachweisabhängigen Wohnzuschlag ab SS 2009 um jeweils 5 € erhöhen.

Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/375.php (Stand: 10.05.2009)